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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1992 - 1 StR 714/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5295
BGH, 17.12.1992 - 1 StR 714/92 (https://dejure.org/1992,5295)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1992 - 1 StR 714/92 (https://dejure.org/1992,5295)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 1 StR 714/92 (https://dejure.org/1992,5295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision - Bestehen einer Verschleppungsabsicht bei Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschleppung des Verfahrens - Unnötiger Beweisantrag - Angaben des Angeklagten - Verteidiger als Werkzeug - Mißbrauch der Verteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89

    Begriff der Prozeßverschleppung

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 1 StR 714/92
    Trotz erdrückender Beweislage - u.a. Bilder einer Raumkamera, Erkennungszeugen, große Geldausgaben beginnend am Tag des zur Last liegenden Banküberfalles - hatte der Verteidiger die Behauptungen ohne weiteres übernommen und die Beweisanträge gestellt (vgl. auch BGH NStZ 1990, 350).
  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 767/83

    Begriff der Verschleppungsabsicht; Berechnung der Zahl der Verhandlungstage

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 1 StR 714/92
    Eine solche Absicht auch des Verteidigers kann angenommen werden, wenn dieser nur auf Grund von Angaben des Angeklagten einen Beweisantrag stellt, von dessen Erfolglosigkeit er nach Überzeugung des Tatrichters auf Grund schwerwiegender entgegenstehender Indizien ausgeht, er sich also gleichsam als Werkzeug des in Verschleppungsabsicht handelnden Angeklagten mißbrauchen läßt (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 466; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 244 Rdn. 69).
  • KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01

    Abgrenzung von Beweis und Beweisermittlungsantrag

    Die fehlerhafte Ablehnung des Hilfsbeweisantrages führt nicht stets zur Aufhebung des Urteils, denn das Revisionsgericht kann unter Heranziehung der Urteilsgründe selbst prüfen, ob ein anderer Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 StPO durchgreift und gegebenenfalls nachbessern (vgl. BGH NStZ 1991, 547, 548 [BGH 10.07.1991 - 3 StR 115/91] J. Dementsprechend beruht das Urteil auf diesem Fehler nicht (§ 337 Abs. 1 StPO), wenn der Tatrichter den Hilfsbeweisantrag mit anderer Begründung im Urteil rechtsfehlerfrei hätte ablehnen können (vgl. BGH NStZ 1993, 229 [BGH 17.12.1991 - 1 StR 714/92]).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.1992 - 1 StR 422/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8112
BGH, 13.08.1992 - 1 StR 422/92 (https://dejure.org/1992,8112)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1992 - 1 StR 422/92 (https://dejure.org/1992,8112)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1992 - 1 StR 422/92 (https://dejure.org/1992,8112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlesen eines Attestes zum Zweck des Vorhalts an den Angeklagten bei alleiniger Verwertung dessen Angaben zu Beweiszwecken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 25.03.1886 - 563/86

    1. Wann ist das Sehvermögen "verloren"? Kann dieser Verlust schon dann angenommen

    Auszug aus BGH, 13.08.1992 - 1 StR 422/92
    § 256 StPO verbietet nicht die Verlesung zum Zweck des Vorhalts an den Angeklagten, wenn daraufhin nur dessen Angaben zu Beweiszwecken verwertet werden (vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. Rdn. 44; Paulus in KMR 7. Aufl. Rdn. 24; aA Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. Rdn. 17, der sich zu Unrecht auf RGSt 14, 4 beruft; Mayr in KK 2. Aufl. Rdn. 8; alle Rdn. zu § 256).
  • BGH, 27.01.2009 - 5 StR 574/08

    Attest (Urkunde; Vernehmungsbehelf); unzulässige Verfahrensrüge (fehlender

    Ohne dieses Vorbringen kann der Senat aber nicht prüfen, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, weil auch denkbar ist, dass das Attest nur als Vernehmungsbehelf gedient hat und nicht ein zu verlesendes Beweismittel gewesen ist (vgl. BGHR StPO § 256 Abs. 1 Verlesung 1 und StPO § 247 Abwesenheit 10, 26).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.08.1992 - 1 StR 257/92   

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https://dejure.org/1992,5812
BGH, 18.08.1992 - 1 StR 257/92 (https://dejure.org/1992,5812)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1992 - 1 StR 257/92 (https://dejure.org/1992,5812)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1992 - 1 StR 257/92 (https://dejure.org/1992,5812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Deshalb kann das, was ein Zeuge aussagte oder wie das Ausgesagte zu verstehen ist, nicht in derselben Hauptverhandlung zum Beweisgegenstand gemacht werden (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 7 und 12; Rissing-van Saan MDR 1993, 310, 311; Herdegen in KK-StPO 5. Aufl. § 244 Rdn. 67).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94

    Wiederholte Zeugenvernehmung - Wiederholte Sachverständigenvernehmung -

    Was bereits zum Inbegriff der Hauptverhandlung geworden ist, unterliegt der unmittelbaren Würdigung des Gerichts und kann nicht seinerseits in derselben Hauptverhandlung zum Beweisgegenstand werden (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7199
BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92 (https://dejure.org/1992,7199)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1992 - 2 StR 392/92 (https://dejure.org/1992,7199)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1992 - 2 StR 392/92 (https://dejure.org/1992,7199)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch einen Tatrichter - Anforderungen für die Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Schuldfähigkeit durch den Tatrichter - Anforderungen an die Feststellung eines minder schweren Falles durch ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92
    Der Senat kann daher nicht prüfen, ob die angenommene Blutalkoholkonzentration rechtsfehlerfrei ermittelt wurde (vgl. BGHR StPO § 267 I Satz 1 Beweisergebnis 2; StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2).
  • BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Annahme eines minder schwerden

    Auszug aus BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92
    Diese Begründung ist unzureichend (vgl. BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall - Prüfungspflicht 1).
  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92

    Erfordernis der rechtsfehlerfreien Feststellung der Umstände, auf die eine

    Auszug aus BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92
    Das Landgericht durfte insbesondere auch die Frage, ob für den Angeklagten, der sich seit Oktober 1991 in Untersuchungshaft befindet, eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann, nicht offen lassen (vgl. BOHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung unzureichende 1, 2; BGH StV 92, 156; BGH, Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92).
  • BGH, 18.12.1991 - 2 StR 546/91

    Günstige Sozialprognose

    Auszug aus BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92
    Das Landgericht durfte insbesondere auch die Frage, ob für den Angeklagten, der sich seit Oktober 1991 in Untersuchungshaft befindet, eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann, nicht offen lassen (vgl. BOHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung unzureichende 1, 2; BGH StV 92, 156; BGH, Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Daher kann der Umstand, dass ein Täter "grundlos" gegen das Tatopfer vorgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93 Rn. 6 juris; Senat, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 2 StR 668/97 Rn. 3 juris) oder, dass das Opfer dem Täter "keinerlei Anlass" für die Tat geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10; Senat, Urteil vom 20. November 1992 - 2 StR 392/92), grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil damit lediglich das Fehlen von Umständen beschrieben wird, die sich - wenn sie vorlägen - strafmildernd auswirken könnten.
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